Seit dem 10. Oktober 2026 gelten in der Europäischen Union neue Beschränkungen für bestimmte sogenannte Ewigkeitschemikalien. Betroffen sind unter anderem Kosmetikprodukte, die wir möglicherweise täglich verwenden. Doch was steckt hinter dem Begriff PFAS? Welche Inhaltsstoffe sind betroffen und müssen wir uns jetzt Gedanken über unsere Schminksammlung machen?
Ob Foundation, Lippenstift, Mascara oder Gesichtscreme – wir erwarten von unseren Kosmetikprodukten einiges. Sie sollen möglichst lange halten, sich angenehm auftragen lassen, Feuchtigkeit abweisen und am besten auch noch nach Stunden perfekt aussehen.
Um bestimmte Eigenschaften zu erreichen, wurden in der Kosmetikindustrie teilweise fluorierte chemische Verbindungen eingesetzt. Einige davon gehören zur Stoffgruppe der PFAS.
Diese Stoffe stehen schon länger in der Kritik. Nun hat die Europäische Union ihre Verwendung in bestimmten Produkten weiter eingeschränkt.

Was sind PFAS überhaupt?
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine große Gruppe künstlich hergestellter chemischer Verbindungen.
Viele dieser Stoffe besitzen Eigenschaften, die für die Industrie interessant sind: Sie können wasser-, fett- oder schmutzabweisend wirken und sind teilweise besonders widerstandsfähig.
Deshalb kommen beziehungsweise kamen PFAS in zahlreichen Alltagsprodukten zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise beschichtete Textilien, Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays und bestimmte Kosmetikprodukte.
Das Problem: Viele PFAS sind in der Umwelt extrem langlebig.
Sie werden deshalb häufig als Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Einige können sich über lange Zeit in Böden und Gewässern halten. Bestimmte Vertreter der Stoffgruppe können sich zudem im menschlichen Körper anreichern.
Nicht alle PFAS besitzen dieselben gesundheitlichen Eigenschaften. Bei einigen sind jedoch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit bekannt. Andere sind bislang weniger umfassend untersucht.
Die große Sorge besteht deshalb nicht allein in der Verwendung einzelner Produkte, sondern auch in der langfristigen Belastung unserer Umwelt.
Was gilt seit dem 10. Oktober 2026?
Die Grundlage der neuen Beschränkungen bildet die EU-Verordnung 2024/2462, die bereits im September 2024 beschlossen wurde.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist gelten seit dem 10. Oktober 2026 strengere Grenzwerte für die Chemikalie PFHxA (Undecafluorhexansäure), ihre Salze und bestimmte verwandte Stoffe.
Die Regelung betrifft unter anderem:
- Kosmetische Mittel
- Kleidung und Schuhe für Verbraucher
- Bestimmte Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton
- Imprägniersprays und andere Gemische für Verbraucher
Für Kosmetik gelten folgende Grenzwerte:
25 ppb für die Summe aus PFHxA und ihren Salzen sowie 1.000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe.
Die Abkürzung ppb bedeutet parts per billion, also Teile pro Milliarde.
Produkte, welche die jeweiligen Grenzwerte erreichen oder überschreiten, dürfen grundsätzlich nicht mehr neu in Verkehr gebracht oder entsprechend verwendet werden.
Wichtig ist allerdings: Es handelt sich nicht um ein vollständiges Verbot sämtlicher PFAS in Kosmetik.
Die neue Regelung bezieht sich auf PFHxA und die gesetzlich definierten verwandten Stoffe. Andere PFAS werden dadurch nicht automatisch verboten.
Warum wurden PFAS überhaupt in Kosmetik verwendet?
Wer schon einmal eine besonders langanhaltende Foundation, einen wasserfesten Eyeliner oder einen extrem widerstandsfähigen Lippenstift verwendet hat, weiß, wie wichtig bestimmte Produkteigenschaften sein können.
Einige PFAS wurden in Kosmetikformulierungen eingesetzt, um beispielsweise die Verteilung auf der Haut, die Textur oder die Beständigkeit eines Produkts zu beeinflussen.
Dabei bedeutet wasserfest natürlich nicht automatisch, dass ein Produkt PFAS enthält. Es gibt zahlreiche andere Inhaltsstoffe, mit denen ähnliche Eigenschaften erreicht werden können.
Bei der jetzt besonders betroffenen Stoffgruppe rund um PFHxA geht es außerdem nicht nur um bewusst zugesetzte Inhaltsstoffe. PFHxA kann auch als Verunreinigung oder Abbauprodukt anderer fluorierter Substanzen auftreten.
Das macht die Kontrolle für Hersteller entsprechend anspruchsvoll.

Wie erkenne ich PFAS in meiner Kosmetik?
Wer sich die Inhaltsstofflisten seiner Kosmetikprodukte genauer anschaut, kann bei manchen Bezeichnungen Hinweise auf fluorierte Verbindungen entdecken.
Dazu gehören beispielsweise Inhaltsstoffnamen mit Bestandteilen wie:
- PTFE
- Perfluoro
- Polyperfluoro
- Perfluorohexyl
Allerdings ist Vorsicht bei der Interpretation geboten.
Nicht jeder fluorierte Inhaltsstoff fällt automatisch unter die neue PFHxA-Beschränkung.
Und umgekehrt lässt sich anhand der Inhaltsstoffliste allein nicht zuverlässig feststellen, ob ein Produkt die gesetzlichen Grenzwerte einhält.
Denn mögliche Verunreinigungen und Abbauprodukte müssen nicht als eigenständige Inhaltsstoffe auf der Verpackung aufgeführt sein.
Wer bei einem bestimmten Produkt unsicher ist, kann direkt beim Hersteller nachfragen.
Muss ich jetzt meine Kosmetik aussortieren?
Nein, eine vorsorgliche Entsorgung der gesamten Kosmetiksammlung ist aufgrund der neuen Regelung nicht notwendig.
Die EU-Verordnung sieht ausdrücklich eine Ausnahme für Produkte vor, die bereits vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden.
Solche Produkte können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verkauft werden.
Das bedeutet allerdings auch, dass sich nicht automatisch jedes Produkt, das heute noch im Handel steht, nach den neuen Grenzwerten beurteilen lässt.
Ebenso wenig bedeutet die neue Regelung, dass ältere Kosmetikprodukte grundsätzlich gefährlich wären.
Ob ein bestimmtes Produkt problematische Stoffe enthält, lässt sich nur anhand seiner tatsächlichen Zusammensetzung beurteilen.
Wer seine Kosmetiksammlung überprüfen möchte, sollte außerdem unabhängig von PFAS auf Haltbarkeit, Geruch, Konsistenz und hygienische Lagerung achten.
Bedeutet das neue Verbot, dass Kosmetik jetzt PFAS-frei ist?
Leider nein.
Die seit Oktober geltende Beschränkung ist ein weiterer Schritt bei der Regulierung dieser Stoffgruppe, aber noch kein generelles PFAS-Verbot.
Auf europäischer Ebene wird weiterhin über umfassendere Beschränkungen diskutiert.
Dabei geht es um die Frage, wie sich die Verwendung weiterer PFAS reduzieren lässt und für welche Anwendungen möglicherweise Ausnahmen erforderlich sind.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt die Situation deshalb zunächst etwas unübersichtlich.
Ein Kosmetikprodukt kann die neue PFHxA-Regelung vollständig erfüllen und trotzdem andere PFAS enthalten, soweit diese rechtlich zulässig sind.
Auch Werbeaussagen wie „PFAS-frei“ sollte man kritisch betrachten. Entscheidend ist, welche Stoffe der Hersteller bei dieser Aussage berücksichtigt und wie sie überprüft wurde.

Wie gefährlich sind PFAS in Make-up und Hautpflege wirklich?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
PFAS bilden eine große Stoffgruppe mit unterschiedlichen chemischen und gesundheitlichen Eigenschaften.
Bei bestimmten PFAS wurden unter anderem negative Auswirkungen auf das Immunsystem, den Fettstoffwechsel oder die Fortpflanzung untersucht beziehungsweise nachgewiesen.
Diese Erkenntnisse lassen sich jedoch nicht automatisch auf sämtliche PFAS und jedes Kosmetikprodukt übertragen.
Auch die tatsächliche Belastung spielt eine Rolle. Dabei kommt es unter anderem darauf an, welcher Stoff enthalten ist, in welcher Menge er vorkommt und auf welchem Weg er in den Körper gelangen kann.
Ein wichtiger Grund für die europäischen Beschränkungen ist die außergewöhnliche Langlebigkeit bestimmter PFAS in der Umwelt.
Denn selbst wenn die individuelle Belastung durch ein einzelnes Kosmetikprodukt gering sein sollte, können viele verschiedene Eintragsquellen langfristig zu einer Umweltbelastung beitragen.
Deshalb ist es sinnvoll, den Einsatz dieser Stoffe dort zu reduzieren, wo geeignete Alternativen verfügbar sind.
Was können wir beim Kosmetikkauf beachten?
Wer möglichst bewusst Kosmetik einkaufen möchte, muss dafür nicht zum Chemieexperten werden.
Ein Blick auf die Inhaltsstoffliste kann trotzdem sinnvoll sein.
Bei Produkten mit fluorierten Inhaltsstoffen lohnt es sich, genauer hinzuschauen und gegebenenfalls beim Hersteller nachzufragen.
Auch unabhängige Produkttests können eine Orientierung bieten, sofern sie tatsächlich auf PFAS untersuchen.
Wichtig ist dabei, nicht allein auf Werbeversprechen zu vertrauen.
Begriffe wie „natürlich“, „clean“ oder „besonders hautfreundlich“ garantieren schließlich nicht automatisch, dass ein Produkt frei von problematischen Inhaltsstoffen ist.
Und nur weil ein Produkt teuer ist, muss seine Zusammensetzung nicht zwangsläufig besser sein als die eines günstigen Drogerieprodukts.
Mein Fazit: Ein wichtiger Schritt, aber noch lange nicht das Ende der Diskussion
Ich finde es grundsätzlich richtig, dass die Europäische Union bei langlebigen und potenziell problematischen Chemikalien genauer hinschaut.
Gerade bei Kosmetikprodukten, die wir teilweise täglich und über viele Jahre verwenden, sollte die Zusammensetzung möglichst transparent sein.
Die neuen PFHxA-Beschränkungen sind deshalb ein sinnvoller Schritt.
Allerdings sollte man sich nicht von Schlagzeilen täuschen lassen, die jetzt ein vollständiges PFAS-Verbot in Kosmetik verkünden. So weit sind wir noch nicht.
Für mich bedeutet die neue Regelung auch nicht, dass ich meine gesamte Kosmetiksammlung kritisch beäugen und vorsorglich entsorgen müsste.
Viel wichtiger finde ich, dass Hersteller Verantwortung übernehmen, geeignete Alternativen einsetzen und Verbraucherinnen verständlich darüber informieren, welche Inhaltsstoffe in ihren Produkten stecken.
Denn gute Kosmetik sollte nicht nur auf der Haut überzeugen, sondern möglichst auch keine unnötigen Probleme für unsere Umwelt verursachen.
Wie sieht es bei euch aus? Achtet ihr beim Kauf von Kosmetik auf die Inhaltsstoffe oder entscheidet ihr hauptsächlich danach, wie gut ein Produkt funktioniert?
Quellen und weiterführende Informationen
- EU-Verordnung 2024/2462 – Originaltext auf EUR-Lex
- Europäische Kommission – Beschränkung einer PFAS-Untergruppe
- Personal Care Insights – Neue PFHxA-Grenzwerte für Kosmetik, 9. Oktober 2026
Stand: 15. Oktober 2026
Bilder wurden KI generiert.




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